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Die SaaS-Vereinbarung ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen REALWEAR, INC., einer gemäß den Gesetzen des Staates Washington ordnungsgemäß gegründeten und bestehenden Gesellschaft mit Sitz in 600 Hatheway Road, Suite 105, Vancouver, WA 98661 („REALWEAR“) und Sie als Kunde der REALWEAR Cloud-Software.
Der Service wird Business-to-Business bereitgestellt.
Die SaaS-Vereinbarung wird vom Kunden akzeptiert und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen REALWEAR und dem Kunden in Bezug auf den Dienst und alle Kundendienst-Supportdienste. Diese SaaS-Vereinbarung und ihre Bedingungen ersetzen alle vorherigen Bedingungen für die Lizenzierung der Foresight-Lizenzvereinbarung von RealWear und gelten ab dem 1. Juli 2022 für alle Testversionen, Käufe oder Verlängerungen von Abonnements.
1.1 In der SaaS-Vereinbarung haben die folgenden großgeschriebenen Begriffe die jeweilige unten aufgeführte Bedeutung; Begriffe im Plural umfassen auch den Singular und umgekehrt:
"Kunde" bezeichnet eine Partei, die auf die Dienste zugreift oder diese nutzt.
"Kundendienst" bezeichnet die von REALWEAR angebotenen Online-Support- und Helpdesk-Support-Services („Support-Services“), wie in Anhang 1, Service Level Agreement („SLA“) definiert.
"Gerät"bezeichnet die von REALWEAR verkauften oder zum Verkauf angebotenen Assisted-Reality-Geräte.
„DPA“ bezeichnet die Datenschutzvereinbarung unter: https://www.realwear.com/legal/rwc-data-processing-addendum/.
„Gerätesteuerungslizenzen“ bedeutet die Anzahl der Geräte, die in RWC Pro oder RWC Enterprise verwaltet werden.
„Kostenlose Testlizenz“ bezeichnet ein kostenloses Zugriffsrecht auf den Service, dessen Umfang für alle RWC Basic-Kunden begrenzt ist, oder ein kostenloses Zugriffsrecht auf den Service, und darüber hinaus die Beschränkung für eine Lizenz für alle RWC Pro- oder RWC Enterprise-Kunden . Kostenlose Testlizenzen für RWC Pro oder RWC Enterprise können zeitlich begrenzt sein, wie in einem Angebot festgelegt.
"Lizenz" bezeichnet ein Recht zum Zugriff auf den Dienst als RWC Basic-, RWC Pro- oder RWC Enterprise-Kunde und alle anwendbaren Device Control-Lizenzen.
"Party" bezeichnet REALWEAR oder den Kunden einzeln und zusammen die „Parteien“.
"Zitieren" bezeichnet das Angebot von REALWEAR oder einem von REALWEAR autorisierten Wiederverkäufer oder Distributor an den Kunden für eine bestimmte Anzahl von RWC Pro- oder RWC Enterprise-Lizenzen, zugehörigen Device Control-Lizenzen und den Umfang der Service- und Supportleistungen, der die Abonnementgebühr und den Abonnementzeitraum umfasst.
„RWC-Unternehmen“ bedeutet Zugriff auf den Dienst, einschließlich Geräteverwaltung, grundlegende und erweiterte Datenmetriken, Remote-Firmwareverwaltung und Remote-Gerätesteuerung (RealWear Cloud Assistance powered by TeamViewer) in einem Webportal, erworben als Teil des RWC Enterprise-Abonnements.
„RWC Pro“ bezeichnet den Zugriff auf den Dienst, einschließlich Geräteverwaltung, grundlegende und erweiterte Datenmetriken, Remote-Firmwareverwaltung und Remote-Gerätesteuerung (RealWear Cloud Assistance powered by TeamViewer) in einem Webportal, erworben als Teil des RWC Pro-Abonnements.
„RWC Basic“ bedeutet Zugriff auf den Dienst, einschließlich Geräteverwaltung, grundlegende Gerätemetriken und Remote-App-Installation in einem Webportal, das allen Besitzern von REALWEAR-Geräten zur Verfügung steht.
„SaaS-Vereinbarung“ bedeutet diese Geschäftsbedingungen als Teil der SaaS-Vereinbarung, Anhang 1 und des DPA.
"Service" bezeichnet den Zugang zur Nutzung des REALWEAR Cloud-Webportals zur Verwaltung, Überwachung und Wartung von REALWEAR-Geräten, einschließlich aller anwendbaren Apps, Add-Ons oder Plug-Ins, wie vom Kunden erworben, die als Software angeboten werden, die über eine internetbasierte Schnittstelle betrieben wird (Software als Dienstleistung).
"Abonnement" bezeichnet die Methode, die für den Kauf von RWC Pro- oder RWC Enterprise-Angeboten durch den Kunden im Rahmen der SaaS-Vereinbarung für einen Abonnementzeitraum gegen Zahlung einer Abonnementgebühr angewendet wird; Ein Abonnement kann mehrere Device Control-Lizenzen enthalten.
„Abonnementgebühr“ bedeutet die Zahlung des Kunden für die Nutzung von RWC Pro oder RWC Enterprise und der entsprechenden Device Control-Lizenzen.
"Abonnementzeitraum" bezeichnet die Bindungsfrist für den Kauf von RWC Pro oder RWC Enterprise durch den Kunden und die entsprechenden Device Control-Lizenzen.
„Lösungen von Drittanbietern“ bezeichnet Software von Drittanbietern, die nicht in den Dienst integriert ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarelösungen, die von REALWEAR für Zahlungsdienste beworben werden, oder Plattformdienste von Drittanbietern, die für die Nutzung des Dienstes verwendet werden.
"Benutzer" bezeichnet eine Person, die auf RWC Pro, RWC Enterprise oder RWC Basic zugreift und diese verwendet.
"Benutzerhandbuch" bezeichnet das entsprechende Benutzerhandbuch von REALWEAR für den Dienst, wie von REALWEAR auf seiner Website veröffentlicht.
„Benutzerlizenz“ bezeichnet die von einem RWC Pro- oder RWC Enterprise-Kunden erworbene Lizenz.
1.2 Die SaaS-Vereinbarung wird gemäß der einfachen Bedeutung ihrer Bedingungen ausgelegt, ohne dass davon ausgegangen wird, dass sie zugunsten oder gegen eine der Parteien ausgelegt werden sollte. Alle Überschriften für jeden Abschnitt dienen ausschließlich der Bequemlichkeit der Parteien und berühren nicht die Bedeutung einer Bestimmung. Die Wörter „hier“, „hiervon“ und Wörter mit ähnlicher Bedeutung beziehen sich auf die SaaS-Vereinbarung als Ganzes. Alle Verweise auf „Tage“ beziehen sich auf Kalendertage, sofern in der SaaS-Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Jeder Verweis auf eine gesetzliche Bestimmung gilt als auch für alle späteren Neufassungen oder Änderungsbestimmungen.
2.1 Der Service
2.1.1 REALWEAR stellt dem Kunden den Dienst gemäß dieser SaaS-Vereinbarung zur Verfügung. Für Benutzer von RWC Pro und RWC Enterprise wird der Dienst auf Abonnementbasis erworben. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen jedem Benutzer Zugriff gewähren, vorausgesetzt, dass der Kunde REALWEAR die entsprechenden Abonnementgebühren für den Zugriff durch diesen Benutzer bezahlt hat.
2.1.2 Der Kunde kann auf dem Service einen Arbeitsbereich mit benutzerdefinierten Inhalten erstellen und der Kunde kann sein Arbeitsbereichsportal für alle vom Kunden eingeladenen Benutzer öffnen, unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, seine eigenen Kunden oder andere Dritte handelt Ermessen des Kunden.
2.1.3 Der Dienst wird als generische Standardsoftware angeboten, und das Abonnement ist nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängig. REALWEAR übernimmt keine Verantwortung für die Anpassung des Dienstes durch den Kunden.
2.1.4 REALWEAR stellt Updates und Upgrades nach eigenem Ermessen in Übereinstimmung mit dem SLA bereit.
2.1.5 Von Zeit zu Zeit kann der Dienst Aktualisierungen und neue Funktionen in Form von Vorschauprogrammen enthalten, um Kunden die Möglichkeit zu geben, neue Funktionen zu bewerten und zu verstehen, bevor sie Teil des Standarddienstes werden. Während dieser Phase laden wir Kunden ein, sich am frühen Zugriff auf neue Konzepte und Funktionen zu beteiligen, jedoch beinhaltet diese Phase keine formellen Support-Services.
2.2 Kundenlizenzen mit Nutzungsrecht
2.2.1 Vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der SaaS-Vereinbarung durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung aller anwendbaren Abonnementgebühren, gewährt REALWEAR dem Kunden hiermit, vorbehaltlich der Einschränkungen in Abschnitt 4 unten, eine nicht ausschließliche, nicht -übertragbare Lizenz, begrenzt im Umfang und für die Dauer des Abonnementzeitraums, oder anwendbare kostenlose Testlizenz, mit einem Recht zur Nutzung des Dienstes gemäß den Bedingungen in dieser SaaS-Vereinbarung.
2.2.2 Die Lizenz des Kunden und das Recht zur Nutzung des Dienstes treten an dem Datum in Kraft, an dem der Kunde auf den Dienst zugreift oder an dem Datum der Annahme des Angebots, je nachdem, was zuerst eintritt, und dieser SaaS-Vereinbarung durch den Kunden und läuft bis zur Kündigung gemäß den Bedingungen in dieser SaaS-Vereinbarung.
2.2.3 Das Abonnement basiert auf der vom Kunden erworbenen Lizenz. Der Kunde kann beliebig vielen Nutzern Zugang zum Service gewähren. Der Kunde ist für die Benutzerverwaltung und die Nutzung des Dienstes durch die Benutzer verantwortlich.
2.2.4 Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die in dem innerhalb des Dienstes erstellten Arbeitsbereich stattfinden. Der Kunde muss (a) sicherstellen, dass der Dienst nur in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch und dieser SaaS-Vereinbarung verwendet wird, (b) unbefugten Zugriff oder unbefugte Nutzung verhindern und (c) den Kunden und/oder seine Benutzer daran hindern, den Dienst in zu nutzen auf eine Weise, die den Namen, den Ruf oder den Firmenwert von REALWEAR in irgendeiner Weise schädigen könnte oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.
2.2.5 Kostenlose Testlizenzen
2.2.5.1 Auf kostenlose Testlizenzen kann jeder RWC Basic-Kunde jederzeit und für jeden Zeitraum zugreifen, in dem der Service von REALWEAR verfügbar ist. Kostenlose Testlizenzen für RWC Pro- oder RWC Enterprise-Kunden können zum früheren Zeitpunkt (a) des Endes des kostenlosen Testzeitraums, der mit der kostenlosen Testlizenz unter einem Angebot angeboten wird, oder (b) vor dem Startdatum eines beliebigen beantragt werden kostenpflichtiges Abonnement einer Lizenz. Die Zustimmung zu zusätzlichen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu dieser SaaS-Vereinbarung kann erforderlich sein, um eine kostenlose Testlizenz zu erhalten. RWC Pro- und RWC Enterprise-Kunden, die sich gegen den Kauf eines Abonnements entscheiden, werden automatisch auf eine RWC Basic-Lizenz zurückgesetzt.
2.2.5.2 DIE KOSTENLOSE TESTLIZENZ WIRD „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ OHNE JEGLICHE QUALIFIKATIONEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER SUPPORTLEISTUNGEN ANGEBOTEN, UND REALWEAR SCHLIESST JEGLICHE ZUSÄTZLICHE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND (ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER GESETZLICH) ODER GESETZLICH, IN JEDER ANGELEGENHEIT. REALWEAR SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, QUALITÄT, GENAUIGKEIT, EIGENTUM UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS. REALWEAR GARANTIERT NICHT, DASS DIE REALWEAR CLOUD-PLATTFORM FEHLERFREI IST ODER DASS DER BETRIEB DER REALWEAR CLOUD-PLATTFORM SICHER ODER UNTERBRECHUNGSFREI IST. DIE KOSTENLOSE TESTLIZENZ SCHLIESST ALLE RECHTE DES KUNDEN AUF RECHTSMITTEL AUS, EINSCHLIESSLICH DER IN ABSCHNITT 11 GENANNTEN RECHTSMITTEL. DIE HAFTUNG VON REALWEAR IST WIE IN ABSCHNITT 13 ANGEGEBEN, BESCHRÄNKT VON REALWEAR DARF $100,00 USD NICHT ÜBERSCHREITEN.
3.1 Kunden, die die Bedingungen dieser SaaS-Vereinbarung und der RealWear-Entwicklervereinbarung (zusammen die „Entwicklervereinbarungen“) akzeptiert haben, kann Zugriff auf den RealWear-App-Katalog-Teil der Plattform gewährt werden, damit der Kunde private und öffentliche Anwendungen hochladen kann, vorbehaltlich der Anforderungen in dieser Abschnitt 3.
3.1.1 Der Kunde kann Apps hochladen, die für den Kunden privat sind, ohne dass Tests oder Zertifizierungen erforderlich sind oder von RealWear durchgeführt werden.
3.1.2 Anwendungen, die zur öffentlichen Nutzung durch alle RealWear Cloud-Benutzer hochgeladen werden, unterliegen der Prüfung und Zertifizierung durch RealWear und dürfen vom Kunden nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RealWear hochgeladen werden, die RealWear nach eigenem Ermessen akzeptieren oder ablehnen kann.
4.1 Keine Abtretung, Verkauf, Unterlizenzierung, Vermietung, Verleih oder Leasing
4.1.1 Die Lizenz für den Dienst ist nicht übertragbar, während der Kunde die Lizenz nicht abtreten, verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, leasen oder verleihen darf. Dieses Verbot der Übertragung von Lizenzen beschränkt nicht die Rechte des Kunden, Benutzer einzuladen oder Benutzer gemäß Abschnitt 2.2 zu ändern.
4.1.2 Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung ohne Zustimmung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger an alle oder im Wesentlichen alle Geschäfte oder Vermögenswerte übertragen, auf die sich diese SaaS-Vereinbarung bezieht, sei es durch Verkauf von Aktien, Verkauf von Vermögenswerten, Fusion, Reorganisation oder Andernfalls. Jegliche Abtretungen oder Übertragungen, die gegen diesen Abschnitt 4.1 verstoßen, sind nichtig.
4.2 Kein Kopieren
4.2.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Kopien des Dienstes oder seiner Merkmale und Funktionen anzufertigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch geltendes Recht gestattet. Ebenso darf der Kunde den Dienst nicht veröffentlichen, verteilen oder anderweitig zum Kopieren für andere verfügbar machen.
4.3 Einschränkungen bei Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung
4.3.1 Der Kunde kann den bereitgestellten Dienst mit den im Benutzerhandbuch angebotenen Funktionalitäten des Dienstes anpassen, um die Anforderungen des Kunden zu erfüllen und in die IT-Umgebung des Kunden integriert zu werden. Abgesehen von solchen Anpassungen und Integrationen darf der Kunde nicht i) den Service oder Teile davon ändern, verbessern, modifizieren oder weiterentwickeln, ii) den Service oder Teile davon in andere Software, Plattformen oder Lösungen implementieren, iii) abgeleitete Werke erstellen auf der Grundlage des Dienstes oder darin enthaltener Features oder Funktionen, iv) jede Form von Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung des Dienstes, vi) oder andere Schritte zum Erreichen der von i) – iv) umfassten Zwecke, einschließlich durch Erlauben Dritte zur Durchführung der Schritte gemäß i) – iv).
4.4 Schutz
4.4.1 Der Kunde darf den Dienst nicht nutzen, um die Sicherheit von Computernetzwerken, Software, Kennwörtern, Verschlüsselungscodes oder technologischen Schutzmaßnahmen zu verletzen, zu manipulieren oder zu umgehen oder sich anderweitig an illegalen Aktivitäten zu beteiligen oder anderen dies zu ermöglichen , ist ausdrücklich untersagt und erlaubt keinem Benutzer, Daten hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, die Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, beschädigte Dateien oder andere Computerprogrammierungsroutinen enthalten, die darauf abzielen, zu beschädigen, nachteilig zu stören, heimlich abzufangen oder zu enteignen irgendwelche Systeme, Daten, persönliche Informationen oder Eigentum anderer.
4.5 Support, Upgrade, Wartung usw.
4.5.1 REALWEAR bietet Kundenbetreuung gemäß SLA-Schedule 1. Die Kundenbetreuung wird als Second-Level-Support für den Service, seine Funktionalität, Wartung, Updates und Upgrades bereitgestellt.
4.5.2 Der REALWEAR-Kundendienst umfasst keinen technischen Support, keine Unterstützung, Wartung und ähnliche Unterstützung, die durch die eigene IT-Umgebung des Kunden verursacht wird oder damit in Zusammenhang steht (First-Level-Support). Der Kunde sorgt auf eigene Kosten und Gefahr für First-Level-Support durch eigene IT-Ressourcen oder Drittanbieter.
5.1 Die Abonnementgebühr für die Lizenz für den Dienst richtet sich nach der aktuellen Preisliste von REALWEAR und basiert auf der Anzahl der vom Kunden abonnierten Benutzerlizenzen und anwendbaren Gerätesteuerungslizenzen.
5.2 Die Abonnementgebühren werden jährlich im Voraus bezahlt und am ersten Tag eines Abonnementzeitraums und an jedem darauffolgenden einjährigen Jahrestag in Rechnung gestellt. Bezahlte Abonnementgebühren sind nicht erstattungsfähig.
5.3 Zahlungsbedingungen für direkt über REALWEAR getätigte Käufe sind 30 Tage nach Rechnungsdatum. Die Parteien können andere Gebühren und Zahlungsbedingungen vereinbaren, wenn dies im Angebot, einem Angebot zur Verlängerung des Abonnements oder einem Anhang zum Angebot angegeben ist. Überfällige Beträge werden mit einem Zinssatz von 1,51 TP2T pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, falls niedriger, ab dem Fälligkeitsdatum dieser Zahlung bis zum Zahlungsdatum berechnet.
5.4 Die Zahlungsbedingungen für Käufe, die über einen von REALWEAR autorisierten Wiederverkäufer oder Distributor getätigt wurden, unterliegen den Bedingungen des Angebots und/oder der Vereinbarung zwischen dem Kunden und diesem von REALWEAR autorisierten Wiederverkäufer oder Distributor.
6.1 Abonnementzeitraum
6.1.1 Der Abonnementzeitraum ist sowohl für REALWEAR als auch für den Kunden bindend, d. h. der Kunde kann den Service und diese SaaS-Vereinbarung während eines Abonnementzeitraums nicht kündigen. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kunde das Abonnement aufgrund einer wesentlichen Verletzung dieser SaaS-Vereinbarung durch REALWEAR kündigen, die nicht rechtzeitig innerhalb der geltenden Heilungsfrist behoben wird, oder wenn eine wesentliche Änderung der Bedingungen der SaaS-Vereinbarung in Kraft tritt sich wesentlich negativ auf die Nutzung des Dienstes durch den Kunden auswirkt, und wenn der Kunde nicht gegen die SaaS-Vereinbarung verstößt, erstattet REALWEAR einen anteiligen Teil der Abonnementgebühren für den verbleibenden ungenutzten Zeitraum des Dienstes.
6.1.2 Die Abonnementgebühr für den Abonnementzeitraum ist im Angebot definiert. Der Kunde kann während des Abonnementzeitraums Device Control-Lizenzen hinzufügen, aber die Anzahl der Device Control-Lizenzen während des Abonnementzeitraums nicht verringern.
6.1.3 Die anfängliche Abonnementlaufzeit wird im vom Kunden akzeptierten Angebot definiert und umfasst mindestens 12 Monate. Am Ende der ursprünglichen Laufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate oder längere Zeiträume, falls in einem neuen Angebot vereinbart, es sei denn, eine Partei teilt der anderen Partei mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich mit, dass sie nicht verlängert wird bis zum Ende der dann laufenden Laufzeit. Die Abonnementgebühr wird bei Verlängerung zur Vorauszahlung gemäß Abschnitt 5.2 in Rechnung gestellt.
6.1.4. Das Abonnement kann auch vom Kunden mit einer Frist von mindestens 60 Tagen vor der Verlängerung heruntergestuft werden.
6.2. Kündigung bei Verstoß des Kunden
6.2.1 Für den Fall, dass der Kunde gegen eine Bestimmung, Bedingung oder Bestimmung dieser SaaS-Vereinbarung verstößt oder im Falle der Insolvenz oder des Konkurses des Kunden, kann REALWEAR nach eigenem Ermessen diese SaaS-Vereinbarung kündigen oder den Service ohne Vorankündigung aussetzen oder herabstufen .
6.3 Folgen der Kündigung
6.3.1 Bei Beendigung dieser SaaS-Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, muss der Kunde jegliche Nutzung des Dienstes unverzüglich einstellen.
7.1 Der Kunde ist Eigentümer aller vom Kunden hochgeladenen Daten, einschließlich Berichte, Statistiken, Apps und anderer Daten, soweit sie ausschließlich aus den Daten des Kunden generiert wurden. REALWEAR erfüllt seine Pflichten als Datenverarbeiter gemäß dem DPA.
7.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Daten des Kunden und der Mittel, mit denen die Daten erfasst werden. Der Kunde sichert zu, sichert zu und garantiert, dass der Kunde den Dienst nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, den veröffentlichten Standardrichtlinien von REALWEAR, die dann in Kraft sind, und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften nutzen wird. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Daten, Informationen, Texte, Inhalte und andere Materialien, die hochgeladen, gepostet, geliefert, bereitgestellt oder anderweitig vom oder im Namen des Kunden in Verbindung mit oder im Zusammenhang mit dem Service übertragen oder gespeichert werden, und erklärt, verpflichtet sich und garantiert, dass es über alle erforderlichen Rechte verfügt, um REALWEAR zu gestatten, solche Daten, Informationen, Texte, Inhalte und andere Materialien wie hierin dargelegt zu verwenden.
7.3 Wenn dem Kunden wie in Abschnitt 3 oben beschrieben Zugriff auf den RealWear-App-Katalog gewährt wird, garantiert der Kunde, dass er keine Open-Source-Software in einer Anwendung nutzt, die der Kunde in den RealWear-App-Katalog hochlädt, und dass diese Anwendung keine Verletzung davon darstellt Lizenz für Open-Source-Software, die keine weitere Verbreitung und Offenlegung des Quellcodes erlaubt, und dass die Anwendung keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.
7.4 Der Kunde darf den Dienst nicht übermitteln oder verwenden, um sensible personenbezogene Daten zu sammeln, zu speichern oder zu verarbeiten. Alle hochgeladenen Daten müssen dieser SaaS-Vereinbarung und dem DPA entsprechen.
7.5 Der Kunde gewährt REALWEAR ein weltweites, nicht ausschließliches, gebührenfreies, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz zum Kopieren, Verwenden, Anzeigen, Modifizieren, Verteilen, Erstellen abgeleiteter Werke, Speichern, Zusammenfassen oder Zusammenstellen der Daten des Kunden zum Zweck der Lieferung des Dienstes und unterliegt dem DPA. Der Kunde gewährt REALWEAR außerdem eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Daten des Kunden zur Erstellung aggregierter und anonymer Daten, einschließlich Berichte, Statistiken oder Analysen, die zum Zwecke der Verbesserung der Funktionalitäten, Leistung, und Dienste, die im Dienst angeboten werden. Der Kunde gewährt REALWEAR hiermit eine gebührenfreie, weltweite, unwiderrufliche, unbefristete, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zum Kopieren, Anzeigen, Modifizieren, Verteilen, Erstellen von abgeleiteten Werken, Verwenden und Integrieren in den Service von Vorschlägen, Empfehlungen oder anderem Feedback, das vom bereitgestellt wird Kunde an REALWEAR in Bezug auf den Dienst.
7.6 REALWEAR und seine Mitarbeiter und/oder Vertreter sind berechtigt, auf den Arbeitsbereich des Kunden im Rahmen des Dienstes zuzugreifen, wenn dies erforderlich ist, um grundlegende Supportleistungen und Kundenbetreuung für den Kunden bereitzustellen.
8.1 REALWEAR wird die Inhalte des Kunden als vertrauliche Informationen des Kunden behandeln und bei personenbezogenen Daten die Vertraulichkeitsbestimmungen des DPA einhalten. REALWEAR kann seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern, die an Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, Zugang gewähren, soweit dies für die Erfüllung der Pflichten von REALWEAR gemäß der SaaS-Vereinbarung erforderlich ist. Die vertraulichen Informationen dürfen keine Informationen enthalten, die (a) öffentlich bekannt sind oder gelangen, außer durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung; (b) REALWEAR vor der Offenlegung bekannt waren; (c) von einem Dritten, der dem Kunden gegenüber keine Geheimhaltungsverpflichtung schuldet, rechtmäßig übermittelt oder offengelegt werden. REALWEAR ist berechtigt, auf die Daten des Workspace-Portals des Kunden zuzugreifen und sie offenzulegen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen erforderlich ist; vorausgesetzt, REALWEAR benachrichtigt den Kunden vor der Offenlegung der Informationen, es sei denn, dies ist durch geltende Vorschriften oder den Gerichtsbeschluss verboten.
9.1 REALWEAR ist berechtigt, den Dienst kontinuierlich zu aktualisieren und zu verbessern. REALWEAR ist auch berechtigt, die Zusammensetzung und Struktur des Dienstes und der bereitgestellten Kundenbetreuung zu ändern. Solche Aktualisierungen, Verbesserungen und Änderungen können mit oder ohne Vorankündigung erfolgen und können sich auf den Dienst auswirken, einschließlich Informationen und Daten, die auf den Dienst hochgeladen oder von ihm übermittelt werden.
10.1 REALWEAR behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an und für den Service und das Benutzerhandbuch sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte vor, einschließlich des vollständigen Urheberrechts an und für den Service und das Benutzerhandbuch, mit Ausnahme von Komponenten Dritter, falls zutreffend. Kundenspezifisch erstellte Software in Bezug auf den Dienst gehört ebenfalls REALWEAR, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
10.2 Abgesehen von den eingeschränkten Lizenzrechten, die im Rahmen dieser SaaS-Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, werden dem Kunden keine anderen Rechte an dem Dienst und dem Benutzerhandbuch eingeräumt. Der Kunde muss REALWEAR über jede aktuelle oder potenzielle Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von REALWEAR oder die unbefugte Nutzung des Dienstes informieren, von der der Kunde Kenntnis erlangt.
10.3 Der Kunde erteilt REALWEAR und seinen Lieferanten eine Autorisierung und globale Lizenz für das Material und alle vom Kunden hochgeladenen Daten, die REALWEAR ausreicht, um den Service ordnungsgemäß zu verwalten und zu betreiben, seine Verpflichtungen zu erfüllen und relevante Produkte gegenüber dem Kunden zu bewerben.
10.4 Der Kunde garantiert, dass die hochgeladenen Materialien und Daten keine Rechte Dritter verletzen und kein Material enthalten, das möglicherweise anstößig ist oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.
11.1 REALWEAR ist berechtigt, seine Verpflichtungen aus dieser SaaS-Vereinbarung zu nutzen oder an einen Unterlieferanten abzutreten, einschließlich für die Fertigstellung und den Betrieb des Dienstes und für die Speicherung der Daten des Kunden. Für das Hinzufügen neuer Unterlieferanten, die personenbezogene Daten verarbeiten können, gilt der DPA einschließlich Anhang 3 dazu, in dem die autorisierten Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind.
12.1 REALWEAR garantiert, dass der Dienst unter normalen Nutzungsbedingungen und unter normalen Umständen im Wesentlichen gemäß den anwendbaren Benutzerhandbüchern funktioniert. Die Funktionalität des Dienstes wird während eines Abonnementzeitraums nicht wesentlich eingeschränkt. REALWEAR garantiert, dass die Betriebszeit des Dienstes der guten Branchenpraxis für das Hosten einer professionellen internetbasierten Software als Dienst entspricht.
12.2 AUSSER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH ANGEGEBEN, ÜBERNIMMT REALWEAR KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND (ENTWEDER TATSÄCHLICH ODER DURCH GESETZ), GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND REALWEAR LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT , EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, QUALITÄT, GENAUIGKEIT, EIGENTUM UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG. REALWEAR CLOUD WIRD IM RAHMEN EINER KOSTENLOSEN TESTVERSION UND „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT, AUSSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG ODER VERFÜGBARKEITSVERPFLICHTUNG. REALWEAR SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG UND SCHADENSERSATZPFLICHT FÜR JEGLICHE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN AUS, DIE DURCH HOSTING-DRITTANBIETER VERURSACHT WERDEN.
12.3 REALWEAR GARANTIERT DEN SERVICE NICHT GEGEN STÖRUNGEN, FEHLER, FEHLFUNKTIONEN, UNTERBRECHUNGEN, PROBLEME UND UNTERBRECHUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT LÖSUNGEN VON DRITTANBIETERN ODER VORFÄLLEN VON CYBER-ANGRIFFEN. DIE LEISTUNGSPFLICHTEN VON REALWEAR ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER BETRIEBSTABILITÄT SIND IM SLA FESTGELEGT.
12.4 REALWEAR wird Fehler und Mängel des Dienstes beheben, und zwar ohne unangemessene Verzögerung. Wenn der Fehler unerheblich ist, kann der Fehler mit dem nächsten Versionsupdate behoben werden. Ein Verzug oder Fehler des Dienstes gilt nur dann als wesentlich, wenn er die Funktionsfähigkeit des Dienstes insgesamt beeinträchtigt oder den Betrieb oder die Nutzung des Dienstes verhindert.
12.5 Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von REALWEAR sind wie folgt: (i) Bei Ausfällen bei der Betriebszeitverfügbarkeit außerhalb der im SLA festgelegten Bedingungen kann der Kunde die SaaS-Vereinbarung in solchen Fällen kündigen, in denen REALWEAR den Verfügbarkeitsprozentsatz für sechs nicht erreicht (6) aufeinanderfolgende Kalendermonate, nachdem der Kunde REALWEAR davon in Kenntnis gesetzt hat, und (ii) bei einem wesentlichen Mangel des Dienstes wird REALWEAR den Mangel an den Merkmalen und Funktionen des Dienstes korrigieren, damit dieser im Wesentlichen gemäß dem anwendbaren Benutzerhandbuch funktioniert und wenn REALWEAR nicht in der Lage ist, diesen Service innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeit nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung über die Vertragsverletzung bereitzustellen, ist der Kunde berechtigt, die SaaS-Vereinbarung zu kündigen und eine Rückerstattung aller vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren zu erhalten, die für den verbleibenden Teil der Vereinbarung gelten Abonnementzeitraum nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung.
13.1 Mit Ausnahme von Lizenzen an Drittkomponenten, die in den Dienst integriert wurden, gewährt REALWEAR dem Kunden keine Lizenzen oder Nutzungsrechte an Drittsoftware, Urheberrechten, Patenten oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter. Der Kunde muss auf eigene Kosten solche Lizenzen von Dritten lizenzieren und unterhalten, die der Kunde für die Nutzung des Dienstes benötigt.
13.2 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Verfahren in diesem Abschnitt 13.2 einhält, verteidigt REALWEAR den Kunden gegen Ansprüche Dritter gegen den Kunden, die behaupten, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden ein Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke eines Dritten verletzt oder das eines solchen Dritten missbraucht Geschäftsgeheimnisse (in diesem Absatz ein „Anspruch“), vorausgesetzt, dass eine solche Verletzung ausschließlich durch den von REALWEAR angebotenen Dienst und/oder durch seine Nutzung in Übereinstimmung mit dieser SaaS-Vereinbarung und dem anwendbaren Benutzerhandbuch verursacht wird. REALWEAR übernimmt keine Verpflichtungen für alle Ansprüche, bei denen die mutmaßliche Verletzung aus einer Änderung des Dienstes oder der Kombination des Dienstes mit geistigem Eigentum Dritter resultiert, einschließlich aller Interoperationen, Änderungen oder Integrationen von Software und Hardware, die vorgenommen werden für den Dienst und von einer anderen Partei als REALWEAR durchgeführt. Der Kunde muss REALWEAR unverzüglich nach Erhalt der Benachrichtigung über einen Anspruch schriftlich über den Anspruch informieren und REALWEAR die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs übertragen, und der Kunde leistet jede angemessene Unterstützung bei der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs. REALWEAR zahlt Schadensersatz und alle angemessenen Kosten, die dem Kunden endgültig von einem zuständigen Gericht oder einem Schiedsgericht zugesprochen oder in einer von REALWEAR unterzeichneten schriftlichen Vergleichsvereinbarung im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen vereinbart wurden (vorausgesetzt, dass REALWEAR ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht in der Lage ist, schriftliche Zustimmung, Tatsachengeständnisse abgeben, die den Kunden Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen aussetzen). REALWEAR kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen anbieten, entweder i) Nutzungsrechte zugunsten des Kunden zu sichern, ii) den Dienst durch einen nicht verletzenden Ersatz zu ersetzen oder zu modifizieren oder iii) das Recht zur Nutzung des Dienstes zu kündigen und alle vorausbezahlten, nicht verwendeten Gebühren für den verbleibenden Teil des Abonnementzeitraums nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung erstatten. Dieser Abschnitt 13.2 legt die gesamte Haftung von REALWEAR und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums fest.
13.3 Unter der Voraussetzung, dass REALWEAR die Verfahren in diesem Abschnitt 13.3 einhält, verteidigt der Kunde REALWEAR gegen alle Ansprüche, die von einem Dritten gegen REALWEAR geltend gemacht oder vorgebracht werden, die eine Verletzung oder Verletzung des Eigentums, der Privatsphäre oder anderer Rechte des Dritten geltend machen (in diesem Absatz ein „Anspruch “), die durch die Nutzung der Kundendaten, die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unter Verstoß gegen die SaaS-Vereinbarung oder durch die Kombination, Änderung oder Integration des Dienstes durch den Kunden mit Produkten von Drittanbietern verursacht wurden. Unverzüglich nach Erhalt einer Anspruchsmitteilung wird REALWEAR den Kunden schriftlich über den Anspruch informieren und dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs geben, und REALWEAR wird jede angemessene Unterstützung bei der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs leisten. Der Kunde zahlt Schadensersatz und alle angemessenen Kosten, die REALWEAR endgültig von einem zuständigen Gericht oder einem Schiedsgericht zugesprochen oder in einer vom Kunden unterzeichneten schriftlichen Vergleichsvereinbarung im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen vereinbart wurden (vorausgesetzt, der Kunde kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von REALWEAR irgendwelche Geständnisse von Tatsachen machen, die REALWEAR einer Auferlegung von Schadensersatz oder anderen Ansprüchen aussetzen). Dieser Abschnitt 13.3 legt die gesamte Haftung des Kunden und das ausschließliche Rechtsmittel von REALWEAR für Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums fest.
14.1 REALWEAR haftet nur für Verluste oder Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Verlust oder Schaden vorhersehbar ist und auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit von REALWEAR im Zusammenhang mit dem Dienst zurückzuführen ist. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 14 mit seinen Einschränkungen und Ausschlüssen gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.
14.2 MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE SICH AUS (A) DER VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE VON REALWEAR ODER (B) DER VERLETZUNG DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 4 ERGIBT, HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN NUTZERN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, VERLÄSSLICHKEITS- ODER STRAFSCHÄDEN ODER VERLUSTE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLUST VON GEWINN, UMSATZ, EINSPARUNGEN, ZEIT, DATEN ODER SCHÄDEN AN AUFZEICHNUNGEN ODER DATEN ODER VERLUSTE ALS FOLGE EINER ANDEREN ART VON GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM ERGEBEN AUF DIE NUTZUNG DES DIENSTES ODER DER KUNDENBETREUUNG ODER JEGLICHE UNGEEIGNETE ODER FEHLERHAFTE LEISTUNG DIESES UNTER JEDER THEORIE DER WIEDERHERSTELLUNG, EINSCHLIESSLICH HAFTUNG DURCH SCHADENSERSATZ, AUS VERTRAG ODER DELIKT, PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, UND OB DIE PARTEI WAR ODER NICHT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN.
14.3 MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE AUS (A) DER VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE VON REALWEAR, (B) DER VERLETZUNG DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 4, (C) DER VERLETZUNG DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 5 ODER (D) DER IN ABSCHNITT 14 FESTGELEGTEN HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI ENTSTEHT, HÖCHSTENS GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI BEI JEGLICHEN ANSPRÜCHEN, DIE SICH AUS DEM SERVICE ODER DER KUNDENBETREUUNG IM RAHMEN DIESER SAAS-VEREINBARUNG ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE), UNABHÄNGIG VOM FORUM UND UNABHÄNGIG DAVON, OB IRGENDWELCHE KLAGEN ODER ANSPRÜCHE BERUHEN AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG DÜRFEN DIE JÄHRLICHEN ABONNEMENTGEBÜHREN FÜR DEN AKTUELLEN ABONNEMENTZEITRAUM BEI DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH IN BEZUG AUF DEN SERVICE BEGRÜNDET, NICHT ÜBERSTEIGEN, ABER IN JEDEM FALL AUF DIESE BESCHRÄNKT SEIN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.
14.4 REALWEAR übernimmt die Produkthaftung nur insoweit, als die Produkthaftung vertraglich nicht abbedungen werden kann, schließt aber die Produkthaftung auf jeder anderen Grundlage aus. Die in Ziffer 14.2 und 14.3 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für eine etwaige Produkthaftung.
14.5 REALWEAR ist nicht verantwortlich für Lösungen von Drittanbietern, selbst wenn diese mit dem Service zur Verfügung gestellt werden. REALWEAR kann nicht für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Qualität oder Zuverlässigkeit der Informationen oder der Ergebnisse haftbar gemacht werden, die durch diese Lösungen von Drittanbietern erzielt werden. Ebenso kann REALWEAR nicht für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionalität von Lösungen von Drittanbietern haftbar gemacht werden, einschließlich möglicher Schäden und/oder Verluste, die durch Lösungen von Drittanbietern verursacht werden. Die Beweislast dafür, dass ein dem Kunden entstandener Schaden nicht Third-Party Solutions zuzurechnen ist, trägt der Kunde.
15.1 Anwendbares Recht: Diese SaaS-Vereinbarung und ihre Anhänge unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Washington und sind gemäß diesen Gesetzen auszulegen und durchzusetzen, ohne dass ihre Kollisionsnormen oder Rechtswahlregeln in Kraft treten die Konstruktionsregel, die vorsieht, dass ein Dokument gegen den Hersteller ausgelegt wird, ist bei der Konstruktion einer der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht anwendbar.
15.2 Streitigkeiten und Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser SaaS-Vereinbarung („Streitigkeiten“) werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß den jeweils aktuellen Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association (die „AAA-Regeln“) beigelegt. Die Existenz, der Inhalt (einschließlich aller den Schiedsrichtern vorgelegten Dokumente und Materialien) und die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens gelten als vertrauliche Informationen. Der Schiedsrichter ist ein neutraler praktizierender Anwalt oder Richter im Ruhestand mit Erfahrung in ähnlichen Fällen und wird gemäß den AAA-Regeln ernannt. Der Schiedsrichter muss schriftlich zustimmen, die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens zu wahren. Das Schiedsverfahren unterliegt dem Federal Arbitration Act, 9 USC §§1 ff. Die im Wesentlichen obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung der Schiedsgerichtskosten (einschließlich aller Kosten und angemessener Anwaltsgebühren) von der im Wesentlichen nicht obsiegenden Partei. Der Schiedsspruch wird Bestimmungen für diese Rückforderung enthalten. Der Schiedsspruch ist bindend und endgültig. Jedes zuständige Gericht kann über den Schiedsspruch entscheiden. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt und in Vancouver, WA, abgehalten. Diese Vereinbarung unterliegt den materiellen Gesetzen des US-Bundesstaates Washington, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, und der Schiedsrichter wendet diese an. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet ausdrücklich keine Anwendung auf diesen Vertrag.
15.3 Anspruch auf Unterlassung: Ungeachtet Abschnitt 12 und der Abschnitte 14.2 und 15.2 erkennt jede Partei an, dass aufgrund der Art der SaaS-Vereinbarung jede tatsächliche oder drohende Verletzung der SaaS-Vereinbarung oder unbefugte Nutzung des Dienstes unmittelbare und/oder irreparable Verletzungen oder Schäden für die andere Partei verursachen kann Partei und daher ist eine Partei berechtigt, in jeder Gerichtsbarkeit Unterlassungs- oder Billigkeitsansprüche geltend zu machen, um ihre Rechte an geistigem Eigentum durchzusetzen.
16.1 Exportkontrolle und Sanktionen. Die REALWEAR Cloud und die bereitgestellte Technologie können Exportgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten und/oder anderer Gerichtsbarkeiten unterliegen. Der Kunde sichert zu, dass weder der Kunde noch seine Benutzer in irgendeiner Rechtsprechung auf einer Liste verweigerter Personen aufgeführt sind und dass der Kunde Benutzern nicht gestatten darf, direkt oder indirekt auf den Dienst zuzugreifen oder ihn zu nutzen oder anderweitig verfügbar zu machen, wenn ein Embargo vorliegt, sanktionierten oder anderweitig eingeschränkten Land, ohne zuvor alle geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten.
16.2 Anti-Korruption. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser SaaS-Vereinbarung wird jede Partei alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und staatlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act. Keine der Parteien darf zu irgendeinem Zeitpunkt, direkt oder indirekt über Mitarbeiter oder Dritte, Gelder oder andere Gegenleistungen zahlen, anbieten, geben oder versprechen, zu zahlen oder zu geben oder die Zahlung von Geldern oder anderen Gegenleistungen genehmigen, um einen Regierungsbeamten zu beeinflussen oder zu beeinflussen .
16.3 Kein Verzicht, Überschriften. Das Versäumnis oder Versäumnis von REALWEAR, eine der Bestimmungen der SaaS-Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, darf nicht als Verzicht auf die Rechte von REALWEAR aus der SaaS-Vereinbarung ausgelegt oder als Verzicht angesehen werden und berührt in keiner Weise die Gültigkeit des Ganzen oder eines Teils der SaaS-Vereinbarung noch die Rechte von REALWEAR beeinträchtigen, Folgemaßnahmen zu ergreifen. Die in dieser SaaS-Vereinbarung verwendeten Abschnittsüberschriften dienen nur der Bezugnahme und der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser SaaS-Vereinbarung.
16.4 Salvatorische Klausel. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser SaaS-Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde in irgendeinem Umfang für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung im größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt und anderweitig geändert und so ausgelegt werden, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang am besten erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung zwischen den Parteien weiterhin gültig bleiben.
16.5 Änderung der Bedingungen. REALWEAR kann die Geschäftsbedingungen gemäß dieser SaaS-Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung solcher Änderungen auf der REALWEAR-Website ändern. Der Kunde hat das Recht, die SaaS-Vereinbarung schriftlich zu kündigen, wenn die Bedingungen wesentlich geändert werden. Die Nutzung des Dienstes nach Inkrafttreten einer Änderung dieser Bedingungen stellt die Annahme dieser geänderten Bedingungen dar. Es ist die Pflicht des Kunden, sich über Änderungen der Bedingungen auf dem Laufenden zu halten. Werden die Bedingungen jedoch wesentlich zum Nachteil des Kunden geändert, muss REALWEAR eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail an die bei REALWEAR registrierte Kontaktperson des Kunden senden.
16.6 Unabhängige Auftragnehmer. REALWEAR und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner. Die SaaS-Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
16.7 Keine Drittbegünstigten. Die SaaS-Vereinbarung dient ausschließlich dem Nutzen des Kunden und von REALWEAR und ist nicht dazu bestimmt, Dritten zu nutzen oder durch sie durchsetzbar zu sein. Die Ausübung der Rechte einer Partei gemäß diesen Geschäftsbedingungen unterliegt nicht der Zustimmung eines Dritten.
16.8 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für Verspätung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung oder für Verluste oder Schäden, wenn diese durch ein unvorhersehbares Ereignis verursacht wurden, das sich der Kontrolle der nichterfüllenden Partei entzieht und das nicht durch die Ausübung kaufmännischer Maßnahmen behoben werden kann zumutbare Anstrengungen („Höhere Gewalt“). Höhere Gewalt umfasst ohne Einschränkung höhere Gewalt, Gefahren des Meeres oder der Luft, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Explosion, Erdbeben oder andere Katastrophen; Streiks oder andere Arbeitsunruhen; Stromausfälle, globale Pandemie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Covid-19 und Varianten davon, elektrische Überspannungen oder Stromschwankungen; nukleare oder andere zivile oder militärische Notfälle; oder Handlungen von Gesetzgebungs-, Justiz-, Exekutiv- oder Verwaltungsbehörden; Terror, Sabotage, Cybersicherheitsangriffe, Ausfälle von Computern, Telekommunikation, Internetdienstanbietern oder Hosting-Einrichtungen oder Verzögerungen im Zusammenhang mit Hardware, Software oder anderen Umständen, die außerhalb des Besitzes oder der angemessenen Kontrolle der Partei liegen. Die betroffene Partei ist von ihren Verpflichtungen (oder einem Teil davon) befreit, solange die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt behindert wird, wobei zu verstehen ist, dass höhere Gewalt keine Verpflichtung zur Zahlung von Abonnementgebühren entschuldigt. Die betroffene Partei benachrichtigt unverzüglich die andere Partei. Jede Partei kann die SaaS-Vereinbarung kündigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als fünfundvierzig (45) Tage andauert.
16.9 Abhilfe. Sofern hierin nicht anderweitig eingeschränkt oder ausgeschlossen, sind alle Rechtsbehelfe in dieser SaaS-Vereinbarung kumulativ und zusätzlich zu und nicht anstelle von anderen Rechtsbehelfen, die einer der Parteien nach Gesetz, Billigkeit oder anderweitig zur Verfügung stehen, und können gleichzeitig oder von Zeit zu Zeit durchgesetzt werden Zeit.
16.10 Hinweise. Mitteilungen, die von einer der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung gesendet werden müssen, sind per elektronischer E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse zu senden und im Falle einer Mitteilung an REALWEAR per E-Mail an Attn: Legal Department unter [email protected] oder eine andere Adresse zu senden andere Adresse REALWEAR teilt dem Partner schriftlich mit.
16.11 Ganze Vereinbarung. Die SaaS-Vereinbarung und das Angebot sind die gesamte Vereinbarung zwischen REALWEAR und dem Kunden in Bezug auf den Service. Im Falle eines Widerspruchs oder Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in der SaaS-Vereinbarung und dem Angebot haben die Bedingungen des Angebots jedoch Vorrang, vorbehaltlich der Erwägung der SaaS-Vereinbarung, dass die Standardbedingungen des Kunden oder andere Abweichungen davon bestehen der SaaS-Vereinbarung, gelten auch dann nicht, wenn sie dem Angebot beigefügt sind.
Dies ist ein Service Level Agreement für REALWEAR Cloud. Dieses SLA identifiziert das erwartete Support-Level und die Reaktionszeiten für RWC Pro- und RWC Enterprise-Kunden. Es gibt keine SLA-Anforderungen für RWC Basic-Kunden.
1. Definition von Begriffen
Begriff | Definition |
Genauigkeit | Grad der Übereinstimmung zwischen einer Ergebnisspezifikation und einem Standardwert |
Aktualität | Das Merkmal, das die Ausführung einer Aktion darstellt, die ausreichend Zeit übrig lässt, um die SLA-Serviceerwartung aufrechtzuerhalten. |
MTTR | Mittlere Reparaturzeit |
MTTF | Mittlere Reparaturzeit |
RWC | RealWear-Cloud |
RW-Entwickler | Unabhängige Softwareanbieter, die der Entwicklervereinbarung von RealWear, Inc. zugestimmt haben. |
2. Kontotypen und Berechtigung
Art des RWC-Kontos | Beschreibung | Wer ist berechtigt? |
RWC Basic | Zugriff auf RWC, einschließlich: Geräteverwaltung, grundlegende Gerätemetriken und Remote-App-Installation. | Alle Besitzer von RealWear-Geräten |
RWC Pro | Zugriff auf RWC, einschließlich RWC Basic Service, plus Remote Firmware Management, Advanced Device Metrics und Cloud Assistance powered by TeamViewer. | Nur lizenzierte Benutzer |
RW-Entwickler | Zugriff auf den RWC-Entwicklermodus, einschließlich App-Upload und Entwickler-Support-Tickets. | RW-Entwickler |
3. Online-Support und Helpdesk-Support
3.1 Online-Hilfe. Kunden finden vollständige Produktdokumentationen und Leitfäden sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen auf unserer Website wie folgt: https://support.realwear.com/knowledge.
3.2 Helpdesk-Support. Helpdesk-Support ist verfügbar, wie in der folgenden Tabelle angegeben. So erhalten Sie Unterstützung vom REALWEAR Support-Team per E-Mail: [email protected].
RWC Basic | RWC Pro & RW Unternehmen | RW-Entwickler | |
Support-Methode und -Zeit | 24×5 | 24×5 | 24×5 |
Wissensbasis | Ja | Ja | Ja |
Email Unterstützung | 24 Stunden Antwort | 4 Stunden Antwort | 4 Stunden Antwort |
Plaudern | Ja | Ja | Ja |
4. Schweregrade und Reaktionszeiten
Die Schweregrade, die Beschreibung der Support-Anfrage und die Reaktionszeiten sind unten angegeben:
Schweregrad | Beschreibung | Zielantwort |
Schweregrad 1 | Vollständiger Funktionsverlust, Auswirkungen auf den Serverbetrieb. Mehrheit der Benutzer betroffen. | 4 Stunden |
Schweregrad 2 | Starker Funktionsverlust. Hoher Einfluss auf die Benutzer | 8 Stunden |
Schweregrad 3 | Teilweise, unkritische Ausgabe; Betrieb nicht stark beeinträchtigt. Geringe Auswirkungen auf den Benutzer. | Nächster Arbeitstag |
Schweregrad 4 | Anfrage nach Informationen | Innerhalb von 1 Werkwoche |
7. Reproduktionsfehler
REALWEAR muss in der Lage sein, Fehler zu reproduzieren, um sie zu beheben. Der Kunde erklärt sich bereit, eng mit REALWEAR zusammenzuarbeiten und zusammenzuarbeiten, um Fehler zu reproduzieren, einschließlich der Durchführung von Diagnose- oder Fehlerbehebungsmaßnahmen, soweit angemessen und angemessen.
8. Betriebszeitverfügbarkeit
Service | Beschreibung | Verfügbarkeitsprozentsatz | Leistungsmessung | Messung |
RealWear-Cloud | Kommunikationsdienst | 99% | Verfügbarkeit von Rohstoffen | MTTR, MTTF |
RealWear-Cloud | Speicherservice | 99.9% | Ressourcenverfügbarkeit, Reaktionszeit | MTTR, MTTF |
RealWear-Cloud | App-Verwaltung | 99% | Verfügbarkeit von Rohstoffen | MTTR, MTTF |
RealWear-Cloud | Virtuelle Hardware | 99.5% | Verfügbarkeit von Rohstoffen | MTTR, MTTF |
9. Ausschlüsse
Probleme, die in den folgenden Kategorien auftreten, liegen außerhalb des oben angebotenen Supportumfangs und haben kein Service Level Agreement: